Gründung einer GmbH Wie das Gründen einer GmbH gelingt

Die GmbH zählt zu den beliebtesten Rechtsformen. Die Gründung ist für Unternehmer und Einzelpersonen möglich und bietet ein vergleichsweise flexibles Vertragswerk und viele weitere Vorteile. Das Gründen einer Gesellschaft in der Schweiz soll innerhalb weniger Wochen möglich sein. Doch was gilt dabei zu beachten?

Wie das Gründen einer GmbH gelingt
Beim Gründen eine Gmbh muss einiges beachtet werden.

Unternehmen in der Schweiz gründen

Die Gründung einer GmbH eignet sich für Gründer bzw. Startups, die ihre Haftung beschränken wollen. Die notwendigen Formalitäten für die Gründung sind hingegen anspruchsvoll. Es handelt sich bei der Rechtsform um eine Kapitalgesellschaft, juristische Person, bei der ein Eintrag ins Handelsregister stattfindet. Für fast alle gesetzlich zulässigen Zwecke, auch genehmigungspflichtiges Gewerbe aller Branchen, kann eine GmbH gegründet werden. Ausgeschlossen sind Apotheken, Notare und Ärzte. Bei der Gründung muss ein Stammkapital von mindestens 25.000 Euro vorhanden sein, wovon die Hälfte eingezahlt wird.

Vorteile und Nachteile einer Firmengründung mit der Rechtsform GmbH

Wie bei jeder Rechtsform gibt es Vor- und Nachteile, die für oder gegen die Gründung einer GmbH sprechen. Die Vorteile sind:

1) Hohe Flexibilität

2) Beschränkte Haftung

3) Steuerliche Vorteile

4) Eigene Rechtsfähigkeit

 

Allerdings gibt es bei der Firmengründung als eine GmbH genauso viele Nachteile. 

1) Hohes Mindestkapital

2) Hoher Arbeitsaufwand

3) Risiko der persönlichen Haftung

4) Strikte Trennung zwischen Gesellschafter- und Gesellschaftsvermögen

Dementsprechend sollte jeder potenzielle Gründer genau überlegen, ob eine GmbH die passende Form für das neue Unternehmen ist, oder ob es geeignetere Rechtsformen für die Neugründung gibt.

Wichtige Informationen für die neue Firma

Im ersten Schritt bei der Gründung Ihrer neuen Firma erfolgt die Vorabklärungen für die Bereitstellung der erforderlichen Informationen und Unterlagen, die auch die Klärung der Verfügbarkeit des geplanten Firmennamens umfasst. Danach sollte die Vorbereitung für die Handelsregister-Anmeldung und der Gründungspapiere stattfinden. Im Anschluss muss ein Notar eine Beurkundung der Gründung durchführen, erst dann kann eine Anmeldung beim Handelsregisteramt erfolgen. Nach der Eintragung im Handelsregister melden Sie sich für kommende Sozialversicherungsbeiträge an. Dafür sendet Ihnen die SVA Zürich das Anmeldeformular für juristische Personen zu. Es ist ausserdem wichtig, Ihr neues Unternehmen bei einer Vorsorgeeinrichtung BVG und Unfallversicherung anzumelden. Die Anmeldung für die Mehrwertsteuer ist in der Schweiz ebenfalls ein verpflichtender Schritt.

Eine persönliche Beratung macht vor dem Gründen einer solchen Gesellschaft definitiv Sinn. Gerade beim Thema Versicherungen und Kapital ist eine individuelle Beratung essenziell.

 

Erstellt: 01.02.2024 07:00 Uhr

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Dieser Artikel wurde von Xmediasolutions erstellt. Die Redaktionen von Tages-Anzeiger und Tamedia / TX Group haben keinerlei Einfluss auf die Inhalte.