Effiziente Lösungen Von der Blockchain in die Steuererklärung

Von volatilen Kursen bis hin zur Verwal­tung komplexer Transaktionshistorien und verschiedener Wallets — die steuerliche Behandlung von Kryptowerten erfordert ein hohes Mass an Fachkenntnis und Interesse.

Herr Lenherr, wie bewältigt CryptoTax die Datenmenge und technische Komplexität bei der Besteuerung von Kryptowerten?

Wir haben Anfragen von Kunden mit Transaktionen in fünf- oder sechsstelliger Höhe. Bei Privatpersonen ist es daher oft unumgänglich, dass verschiedene Wallets mit einer Software zusammengefasst, aufbereitet und ana­lysiert werden. Es gibt einzelne Software-Anbieter, die dies ermöglichen und mit denen wir als Partner arbeiten.

Unternehmen sind buchführungspflichtig und müssen alle Transaktionen buchhalterisch erfassen. Dazu ver­wenden wir verschiedene Softwares und Analyse-Tools.

Weiter verfügt CryptoTax über ein grosses Netzwerk an Steuer- und Krypto-Expert:in-nen, die wir bei komplexen Themen hinzuzie­hen können, um auch bei «exotischen» Spe­zialthemen kompetent beraten zu können.

Welche Kriterien unterscheiden den Handel mit Kryptowerten privater und gewerblicher Tätigkeit?

Die Steuerverwaltungen unterscheiden zwischen privater Vermögensverwaltung und gewerbs­mässigem Wertschriftenhandel anhand fest­gelegter Kriterien. Dabei handelt es sich unter anderem um die Mindesthaltedauer von sechs Monaten, Kriterien zum Transaktionsvolu­men, zur Finanzierung der Lebenshaltungskosten sowie zur Fremdfinanzierung und Absicherung.

Kapitalgewinne aus dem Handel mit Privatvermö­gen sind grundsätzlich steuerfrei. Personen hinge­gen, die gewerbsmässig handeln, könnten steuerlich als Selbstständige eingestuft werden. In diesem Fall gehen die Kryptowerte ins Geschäftsvermögen über, alle Gewinne werden besteuert und zusätzlich werden Sozialabgaben abgerechnet. Allerdings können auch Kapitalverluste steuerlich abgesetzt werden, was bei privater Vermögensverwaltung nicht möglich ist.
 

Welche Möglichkeiten haben Personen, die dem Steueramt bislang keine Angaben zu ihren Krypto-Erträgen oder- Vermögenswerten gemacht haben?

Nicht deklariertes Einkommen und Vermögen kann man der Steuerbehörde im Rahmen einer Selbstanzeige nachmelden. Die Bedingungen dafür sind u.a. dass die Hinterziehung den Steuerbehörden bisher unbekannt ist. Bei einer erstmaligen Selbstanzeige wird die Nach­steuer inklusive Verzugszinses belastet, jedoch fällt keine Geldbusse an. Bei jeder weiteren Selbstanzeige wird die Busse — unter genannten Voraussetzungen —auf 20 Prozent der hinterzogenen Steuer ermässigt.

Wir empfehlen Kund:innen, alle Daten, Transaktio­nen und Vermögensnachweise jährlich zusammenzu­tragen und mindestens so lange aufzubewahren, bis die jeweilige Steuerperiode definitiv eingeschätzt ist.

Können Sie einen Einblick geben, welche Dienstleistungen die CryptoTax anbietet?

Privatpersonen bieten wir Steuerberatung an und erstellen die Steuererklärungen, wobei wir uns auch, aber nicht ausschliesslich, auf die Fragen rund um die Besteuerung von Kryptowerten spezialisiert haben. In diesem Zusammenhang beraten wir die Privatpersonen, die Ver­mögen mit Kryptowerten aufgebaut haben und in der Abklärung zur Gewerbsmässigkeit sind oder eine Selbstanzeige in Betracht ziehen

Weiter bieten wir, auch in Zusammenarbeit mit unserer Schwesterfirma Lenherr & Partner AG, Dienstleistungen an bei Fragen rund um Nachfolgelösungen, Versicherung/Vorsorge/Finanzplanung, Immobilien und Erbschaft.

Unterneh­men unterstützen wir umfassend von der Gründung über die Buchführung und Treu­hand bis hin zur individuellen Steuerberatung.

 

Wie werden Kundinnen durch den Prozess der Dienstleistungserbringung bei CryptoTax geleitet? Gibt es einen festgelegten Ablauf?

Auf unserer Homepage sind verschiedene Blog-Beiträge, Artikel, unser Krypto Steuer-Guide 2024, ein Krypto-Glossar sowie ein Podcast verfügbar, wel­che die grundlegenden Steuerthemen abdecken. 

Wir bieten Beratung vor Ort, online oder telefo­nisch an und stehen auch für Analysen der Online-Steuer-Tools zur Verfügung. Bei spezifischen Fra­gen empfehlen wir einen Beratungstermin mit uns zu vereinbaren, wo wir die Situation erfassen und massgeschneiderte Lösungen erarbeiten können.

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Von der Blockchain in die Steuererklärung

Im Interview:

Swiss CryptoTax GmbH

Gilbert Lenherr

Gründer

Tramstrasse 10

8050 Zürich

T: +41 (0) 44 440 22 08

E: info@cryptotax.ch

www.CryptoTax.ch

 

MAS Swiss and International Taxation / LL.M.

Eidg. Dipl. Wirtschaftsprüfer

Erstellt: 26.11.2024 07:00 Uhr

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Dieser Beitrag wurde von Xmediasolutions erstellt. Die Redaktionen von Tages-Anzeiger und Tamedia / TX Group haben keinerlei Einfluss auf die Inhalte.