Baurecht Auf rechtssicherem Fundament bauen
Werden die Kinder so langsam grösser, zeigt sich häufig, wie beengt das Leben in einer Wohnung sein kann. Doch was tun, wenn sämtliche Räume aus allen Nähten platzen? In eine grössere Wohnung ziehen? Ein Haus mieten? Eine Bestandsimmobilie kaufen oder gar ein Haus bauen und hierbei die eigenen Träume und Wünsche von Anfang bis Ende verwirklichen? Gerade letztere Möglichkeit klingt für viele Menschen verlockend, was auch die diesjährige Wohntraumstudie bestätigt.
Frauen mögen Helligkeit, Männer Aussicht
Wie die von MoneyPark und Helvetia im Mai veröffentlichte Untersuchung ergeben hat, bleibt das freistehende Einfamilienhaus bei vielen Menschen der fest verankerte Wohntraum Nummer eins. Mehr als die Hälfte der rund 1'000 befragten Personen (53 Prozent) bevorzugen diesen Immobilientyp. Sind bei Frauen die Faktoren Helligkeit und Aussenbereich noch entscheidender als bei Männern, stehen bei diesen der Blick in die Ferne, eine Lademöglichkeit fürs E-Auto und Luxuseinrichtungen an erster Stelle. Wenn da für viele Schweizer Häuslebauer nicht das Problem mit der Umsetzung wäre. Nicht nur, dass Bauland immer knapper wird, auch zeigt die Zinswende Auswirkungen beim Hausbau – ganz abgesehen vom Baurecht, das insbesondere für Baulaien den einen oder anderen Stolperstein bereithält.
Baubewilligung: vereinfacht oder regulär
Fakt ist: Gemäss Artikel 22 des Bundesgesetzes über die Raumplanung dürfen Bauten und Anlagen nur errichtet oder geändert werden, wenn eine behördliche Baubewilligung vorliegt. Hierfür ist es erforderlich, sich vor Baubeginn im jeweiligen Kanton an das zuständige Amt für Baubewilligungen zu wenden und die nötige Erlaubnis einzuholen. Auch wenn das Grundstück dem Eigentümer gehört, dürfen Grund und Boden nicht nach Belieben bebaut werden. So soll verhindert werden, dass Allgemeinheit, Umwelt oder Interessen von Nachbarn beeinträchtigt werden.
Baubewilligung: vereinfacht oder regulär
Abhängig davon, ob es sich um einen Um- oder Neubau handelt, wird zwischen dem regulären und vereinfachten Baubewilligungsverfahren unterschieden. Worauf es im jeweiligen Verfahren ankommt, ist kantonal geregelt. Sind beispielsweise kleinere Umbauten im Inneren eines Gebäudes geplant, die nachbarliche oder öffentliche Interessen unberührt lassen, kommt die vereinfachte Baubewilligung infrage. Diese kann in der Regel schnell und zeitsparend vom Amt erteilt werden. Anders beim regulären Baubewilligungsverfahren: Es umfasst das Einreichen eines Baugesuchs bei der Gemeindeverwaltung respektive dem zuständigen Amt. Ergeht nach einer vorläufigen Prüfung ein positiver Vorentscheid, wird das Baugesuch öffentlich publiziert. So können sich Nachbarn, die vom entsprechenden Bauvorhaben betroffen sein könnten, von der Bauplanung ein Bild machen. Sind diese mit dem Bauvorhaben einverstanden und erachtet die Baubehörde das Vorhaben für insgesamt zulässig, ergeht ein positiver Bescheid. Wenn nicht, kann das Baugesuch abgelehnt respektive eine Änderung verlangt werden.
Bremsklotz Nachbar
Bürokratische Beschwerden sind ein grundsätzliches Problem, das Häuslebauern häufig ihr Bauvorhaben erschwert. Laut SRF-Recherchen gab es im vergangenen Jahr allein im Kanton Basel-Stadt 750 Einsprachen gegen Bauten – rund 50 Prozent mehr als im Jahr 2020, was die Bauprozesse zuletzt zunehmend in die Länge gezogen hat. Laut einer Studie der Zürcher Kantonalbank aus dem Jahr 2023 verstreichen immer mehr Tage zwischen einem Baugesuch und der erteilten Baubewilligung – im Landesdurchschnitt 140 Tage. Das sind 67 Prozent mehr als noch im Jahr 2010. Je dichter besiedelt, desto länger die Verzögerung. Im urbanen Kanton Zürich sind es fast 200 Tage, in der Stadt Zürich ist die Zeitspanne gegenüber 2010 um 136 Prozent auf knapp ein Jahr gestiegen. Mit rund 500 Tagen ist diese vom Baugesuch bis zur erteilten Baubewilligung im Kanton Genf am längsten. Und als wäre dies noch nicht genug: Trotz erteilter Baubewilligung können Projekte aufgrund erfolgreicher Rekurse sogar noch gekippt werden – und das bis zur letzten Minute. Fachleute fordern deshalb von der Politik, sich für den Abbau von Hürden, wie der Abschwächung der Lärmschutzbestimmungen einzusetzen, damit zukünftig deutlich weniger Bauprojekte Rekursen zum Opfer fallen.
Erstellt: 01.11.2024 07:00 Uhr
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