Steuer-News Tiefere Firmensteuern dank F&E-Kosten oder Patenterträgen

Die Schweizer Steuern auf Firmengewinne bleiben äusserst tief. Die jüngste Steuerreform schafft derweil neue Vorteile für bestimmte Unternehmen.  

Tiefere Firmensteuern dank F&E-Kosten oder Patenterträgen
Innovative Unternehmen mit Forschung und Entwicklung in der Schweiz profitieren.

In der Schweiz ansässige Unternehmen dürfen sich weiterhin an Gewinnsteuern erfreuen, die im internationalen Vergleich rekordtief sind. «Die Schweizer Kantone sind im internationalen Steuerwettbewerb sehr gut positioniert», heisst es dazu in einer Studie des Basler Forschungsinstituts BAK Economics. Die effektive Durchschnittssteuerbelastung für Unternehmen und hoch qualifizierte Arbeitnehmer sei in den Schweizer Kantonen deutlich tiefer als in vielen internationalen Konkurrenzstandorten. Die Kantone Uri, Appenzell AR, Nidwalden, Obwalden und Luzern stehen an der Spitze der weltweiten Rangliste nur knapp hinter dem Standortspitzenreiter Hongkong, für den die Basler Ökonomen einen Steuersatz von 9,9 Prozent ausweisen. Der Schweizer Durchschnittswert liegt bei 14,4 Prozent.


Steuerabzüge jenseits der Kosten

Daran dürfte sich in nächster Zeit auch nichts ändern. «Im Jahr 2021 sind bei den Unternehmenssteuern keine Neuerungen in Kraft getreten», lässt Felix Sager, Amtsleiter des Kantonalen Steueramtes St. Gallen, wissen. Das gelte mit Blick sowohl auf die Gewinn- wie die Kapitalsteuern. Sager verweist allerdings auf die vielfältigen Massnahmen im Rahmen der STAF, der Steuerreform und AHV-Finanzierung von 2019, die Anfang 2020 in Kraft getreten sind. Die STAF bringt neue Steuer­erleichterungen für Firmen, vor allem Abzüge für Forschungs- und Entwicklungskosten, die höher sind als die tatsächlichen Kosten. Der Kanton Bern erlaubt beispielsweise einen Kostenabzug von 150 Prozent bei entsprechenden inländischen Aktivitäten. Ausserdem können Firmen Gewinne aus Patenten teilweise von der Steuer befreien lassen.


Den grossen Wurf richtig umsetzen

«Für die Schweiz war STAF ein Jahrzehnteprojekt», sagt Daniel Gentsch, Präsident der Fachkommission Steuern von EXPERTsuisse. Viele Unternehmen treffen aber erst im laufenden Jahr auf Fragen, die sich für ihre eigene Steuererklärung daraus ergeben. Vor allem kleinere und mittelgrosse Unternehmen dürften noch erheblichen Abklärungsbedarf haben, wie sie von den neuen Möglichkeiten profitieren können.
Laut Gentsch bieten besonders der neue Überabzug für Forschungs- und Entwicklungskosten und die Patentbox spannende Möglichkeiten. «Die Firmen müssen sich klar werden, wie sie das konkret umsetzen wollen», meint er. Dies sowohl mit Blick darauf, ob ein Überabzug geltend gemacht werden soll, aber auch wie die dafür notwendige Dokumentation erstellt wird. Ähnlich sieht es bei der Patentbox aus. Diese sei eine Dokumentationsfrage und benötigt laut Gentsch keine Strukturierung der Gesellschaftsstruktur.


Standort Schweiz soll profitieren

Von beiden Neuerungen dürften vor allem innovative Unternehmen mit Forschung und Entwicklung in der Schweiz und einem starken Bezug zum Schweizer Markt profitieren. Das sei gegenüber früheren Zeiten eine grosse Veränderung; damals war die steuerlich vorteilhafte gemischte Gesellschaft vorrangig für Unternehmen mit starkem Auslandsbezug anwendbar.


Künftig kleinere Schritte

Diverse kleinere steuerrechtliche Neuerungen gibt es laut Angaben der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) in den Jahren 2022 und danach. Bisher sind beispielsweise finanzielle Sanktionen mit Strafzweck für Unternehmen im Grundsatz steuerlich nicht abzugsfähig. Es ist aber vorgesehen, dass ausländische Sanktionen im Ausnahmefall unter bestimmten Voraussetzungen abzugsfähig werden sollen. Ferner wird eine Aktienrechtsrevision durch diverse Gesetzesänderungen in Bezug auf das Kapitalband die steuerliche Behandlung von Bilanz und Erfolgsrechnung in Fremdwährung beeinflussen. Schliesslich werden bereits bestehende befristete Ausnahmen von der Verrechnungssteuer verlängert, die Pflichtwandelanleihen, Anleihen mit Forderungsverzicht und einige andere Spezialpapiere betreffen. Ab 2023 soll dann eine Reform der Verrechnungssteuer und der Umsatzabgabe Hindernisse am Schweizer Fremdkapitalmarkt beseitigen.

Erstellt: 16.08.2021 07:00 Uhr

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