Erbrecht Wie ist das Schweizer Erbrecht gesetzlich geregelt?

Wer kein Testament verfasst und keinen Erbvertrag abschliesst, überlässt nach seinem Tod dem Erbrecht, was mit seinem Vermögen passiert. Was verbirgt sich hinter der gesetzlichen Erbfolge und wann greift sie wie?

Wie ist das Schweizer Erbrecht gesetzlich geregelt?
Was passiert mit meinem Vermögen, wenn ich kein Testament hinterlasse?

Wann greift das Erbrecht?

Das Schweizer Erbrecht ist Teil des schweizerischen Privatrechts. Nach dem Erbrecht gehen mit dem Tod eines Erblassers sämtliche Vermögenswerte auf die Erbengemeinschaft über. Doch wann tritt das Erbrecht in Kraft?

Es wird dann rechtsverbindlich, sobald einer der folgenden Punkte zutrifft:

1.     Ein Erblasser hat kein Testament aufgesetzt.

2.     Die Erbschaft wird vom eingesetzten Erben nicht angetreten, weil dieser bereits selbst verstorben ist.

3.     Ein Erblasser hat zwar eine letztwillige Verfügung geschrieben, sie ist allerding ungültig aufgrund von z.B. Formfehlern

4.     Wenn durch das vorliegende Testament nur ein Teil einer Verlassenschaft geregelt worden ist.

5.     Wenn die Erben oder ein Teil der Erbengemeinschaft das Erbe ausschlagen oder bereits ein Erbverzicht vereinbart wurde

Kommt das gesetzliche Erbrecht zum Tragen, können die Erbberechtigten in drei verschiedene Erblinien, die sogenannten Parentelen eingeordnet werden.

Die gesetzliche Erbfolge

Greift das Erbrecht, gibt es bei den Hinterbliebenen eine vom Gesetz vorgegebene Reihenfolge. An erster Stelle steht der überlebende Ehegatte oder die überlebenden eingetragenen Partnerinnen oder Partner sowie die Nachkommen wie Kinder, Enkel und Urenkel.

Existieren keine Ehegatten und / oder Kinder, erben die Eltern und / oder ihre Nachkommen. Sind auch keine Eltern und ihre Nachkommen vorhanden, dann erben die Grosseltern und / oder ihre Nachkommen. Existiert keiner der obenerwähnten Verwandten, so geht das ganze Vermögen an den Kanton oder an die Gemeinde.

Vorsicht ist bei einer langjährigen Partnerschaft geboten, die nicht eingetragen ist ( Konkubinat). Sie sind keine gesetzlichen Erben des Verstorbenen und erben somit beim Tod der Partnerin oder des Partners nichts.

Was bewirkt ein Testament?

Wer sein Vermögen nicht dem Erbrecht überlassen möchte, sollte daher ein Testament anlegen. Durch das Testament kann bestimmt werden, was mit dem Vermögen nach dem Tod geschieht und kann somit von den gesetzlichen Bestimmungen abweichen. Jeder, der mindestens 18 Jahre alt und urteilsfähig ist, kann ein Testament abschliessen. Daher macht es häufig Sinn, bereits im jungen Alter ein Testament zu schreiben.

Allerdings gibt es einen Pflichtteilschutzteil, der nicht mit einem Testament entzogen werden kann. Dabei handelt es sich um einen garantierten Anteil des Erbes für die Nachkommen, die Eltern, den Ehegatten und die eingetragene Partnerin oder den eingetragenen Partner. Der Pflichtteilschutz entfällt nur dann, wenn in einem sogenannten Erbverzichtsvertrag der künftige Erbe auf seine erbrechtliche Beteiligung verzichtet.

Erstellt: 19.05.2021 07:00 Uhr

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Dieser Beitrag wurde von Xmediasolutions erstellt. Die Redaktionen von Tages-Anzeiger und Tamedia / TX Group haben keinerlei Einfluss auf die Inhalte.