Vorsorgesteuern Steuern sparen, Rendite steigern: in der 2. und 3. Säule möglich

Wer seine Vorsorge langfristig und umsichtig plant, kann erhebliche Steuerbeträge sparen. Die Chancen der 2. Säule eröffnen sich jedoch erst spät im Erwerbsleben.

Steuern sparen, Rendite steigern: in der 2. und 3. Säule möglich
Es ist wichtig, sich über die Besteuerung von Rentenbeiträgen beraten zu lassen

Rund um die Vorsorgemöglichkeiten der 2. und 3. Säule im System der Schweizer Altersvorsorge gibt es steuerliche Einflussfaktoren, die wesentlichen Anteil am finanziellen Erfolg der ausgewählten Lösung haben. Dabei bestehen grundsätzliche Ähnlichkeiten in beiden Varianten. Sowohl in der 2. Säule als auch in der gebundenen Form der 3. Säule werden Einzahlungen von der Einkommensteuer befreit. Somit besteht durch die gezielte Planung von Zeitpunkt und Höhe einer Einzahlung ein gut planbares steuersparpotenzial. Das gleiche gilt auch wieder, wenn Geld oder Rentenleistungen bezogen werden. Hier lässt sich die Steuerlast wieder über Zeitpunkt, Höhe und sogar den steuerlich relevanten Wohnsitz mitbestimmen. Vorausschauende Planung ist also für beide Säulen besonders lohnend, wenn es um die Steuern geht.


Säule 3a als Paradebeispiel

Das steuersparpotenzial der gebundenen Vorsorge in der Säule 3a wird alljährlich durch die zahlreichen Anbieter dieser Vorsorgeform in Erinnerung gerufen. Anders als in der freien Vorsorge der Säule 3b wird das Geld dabei in einer rechtlich stark regulierten weise angelegt, wobei immer noch eine Vielzahl von Möglichkeiten besteht. Im laufenden Jahr können erwerbstätige, die einer Pensionskasse angeschlossen sind, insgesamt maximal 6’883 Franken einzahlen. Diese Einzahlung kann vollständig steuerlich geltend gemacht werden. Das steuerbare Einkommen vermindert sich also um den eingezahlten Betrag.


Gesparte Steuer finanziert Einzahlung mit

Das hat, je nach Höhe des persönlichen steuerbaren Einkommens, durchaus deutliche Auswirkungen. Eine Einzelperson, welche in der Stadt Zürich ein steuerbares Einkommen von 60’000 Franken versteuert, bezahlt rund 1’400 Franken weniger steuern, wenn sie den Maximalbetrag in die Säule 3a einzahlt. Anders ausgedrückt finanziert die Steuerersparnis rund 20 Prozent der Einzahlung. Bei einem Ehepaar, welches 120’000 Franken versteuern muss, beläuft sich die Steuerersparnis bei nur schon einem maximal-Einzahler auf über 1'700 Franken, also rund 30 Prozent des eingezahlten Betrages.


Freiheit der Säule 3a ist limitiert

Die Zahlen verdeutlichen das steuerliche Sparpotenzial; allerdings muss man auch in Betracht ziehen, dass die momentan ansehnliche Steuerersparnis mit einer langjährigen Kapital Bindung erkauft wird. Das in die Säule 3a eingezahlte Geld kann man nicht einfach wieder herausholen. Ausserdem ist man in der Wahl der Anlageform deutlich beschränkter, als wenn man versteuertes Einkommen frei investiert. Die steuerlichen Folgen sollte man auch bei Auszahlungen aus der Säule 3a schon einige Jahre vor dem fraglichen Zeitpunkt betrachten. Zum einen ist es ratsam, mehrere Säule 3a-Anlagen zu führen. Wenn man sich diese zeitlich gestaffelt auszahlen lässt, ist die Steuerlast tiefer als bei der Auszahlung einer einmaligen hohen Summe. Des Weiteren bestehen teils deutliche kantonale Unterschiede bei den Auszahlungssteuern.  Je nach Gesamtvolumen kommt für manche Personen eine Verlegung des Wohnsitzes an einen steuerlich günstigeren Ort in Betracht.

Steuern sparen, Rendite steigern: in der 2. und 3. Säule möglich
Vor Antrag für Kapitalbezug steuerlichen Folgen durchrechnen

Pensionskasse als Steuersparschwein

Ein Blick auf die 2. Säule zeigt ein grundsätzlich ähnliches Bild. Hier ist der Einkauf in die Pensionskasse das steuerlich spannendste Thema. Die Höhe der möglichen Einkaufssumme muss individuell bei der Pensionskasse erfragt werden. Der Mechanismus ist aber der gleiche wie bei der Säule 3a. Die Einkaufssumme kann vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden – die Steuerersparnis darf als Rendite verstanden werden. Idealerweise tätigt man diese Einkäufe nur wenige Jahre vor dem geplanten Kapital- oder Rentenbezug, dann ist der Effekt besonders stark. Eine Staffelung der Einkäufe über mehrere Jahre macht finanziell ebenfalls Sinn. Vielfach müssen Einkäufe mindestens drei Jahre vor einem geplanten Leistungsbezug erfolgen.


Langfristige Planung zahlt sich aus

Wer sich angesichts der Pensionierung den Kapitalbezug aus der Pensionskasse überlegt, sollte auch hier zuerst die steuerlichen Folgen durchrechnen, bevor ein entsprechender Antrag gestellt wird. Insgesamt bieten sich somit innerhalb dieser beiden Säulen des Vorsorgesystems zahlreiche Möglichkeiten, Steuern zu sparen und damit den finanziellen Erfolg der eigenen Vorsorgeaufwendungen zu vergrössern.

Erstellt: 08.09.2022 07:00 Uhr

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