Berufskostenabzug Berufskostenabzug trotz Pauschalspesen zulässig

Das Bundesgericht hat der Beschwerde eines Steuerpflichtigen stattgegeben, wonach der Berufskostenabzug bei gleichzeitigem Erhalt von Pauschalspesen von der Steuerbehörde nicht verwehrt werden darf.

In der persönlichen Steuererklärung können die Berufskosten zum Abzug gebracht werden, selbst wenn der Arbeitgeber im betreffenden Steuerjahr Pauschalspesen ausgerichtet hat.

Was hat das Bundesgericht entschieden?

Der Beschwerdeführer hat Wohnsitz im Kanton Tessin und dort seine persönliche Steuererklärung 2018 eingereicht. Die Arbeitgeberin des Beschwerdeführers hat ihren Sitz im Kanton Zürich. Die Steuerbehörden des Kantons Zürich haben ein ihr von der Arbeitgeberin vorgelegtes Spesenreglement geprüft und ausdrücklich genehmigt. In der Steuererklärung 2018 hatte der Beschwerdeführer sowohl die Pauschalspesen als auch den Berufskostenabzug geltend gemacht, was ihm von den Tessiner Steuerbehörden verwehrt wurde. In seinem Urteil vom 24. Juli 2023 (9C_643/2022) hält das Bundesgericht fest, dass ein vom Sitzkanton genehmigtes Spesenreglement über die Ausrichtung von Pauschalspesen durch die anderen Kantone ohne zusätzliche Prüfung der ausgerichteten Beträge zu akzeptieren ist.


Was bedeutet dieses Urteil für die Steuerpflichtigen?

Bei Berufskosten handelt es sich um Ausgaben, welche für die Erzielung von Erwerbseinkünften des Steuerpflichtigen notwendig sind. Deshalb darf ein pauschaler Berufskostenabzug grundsätzlich nicht verwehrt werden. Effektiv geltend gemachte höhere Kosten müssen indessen durch entsprechende Belege nachgewiesen werden. Mit Pauschalspesen sollen demgegenüber primär Kleinauslagen für Repräsentation und Kundenakquise im Interesse des Arbeitgebers gedeckt werden. Folglich sind gemäss Auffassung des Bundesgerichts Berufskosten trotz Ausrichtung einer pauschalen Spesenentschädigung zum Abzug zuzulassen.

 

Können die Steuerbehörden eines Kantons ausserkantonale Spesenreglemente negieren?

Nein, die Behörden des Wohnsitzkantons haben mit anderen Kantonen geschlossene Vereinbarungen über Spesenreglemente zu akzeptieren.


Müssen Arbeitnehmer, die Pauschalspesen erhalten, etwas unternehmen?

In der persönlichen Steuererklärung können die Berufskosten zum Abzug gebracht werden, selbst wenn der Arbeitgeber im betreffenden Steuerjahr Pauschalspesen ausgerichtet hat. Falls die Steuerbehörden dies nicht akzeptieren, sollte gegen die Veranlagung Einsprache erhoben werden.

Berufskostenabzug trotz Pauschalspesen zulässig

Zu den Autoren:

(Links) René Schreiber, Partner, Rechtsanwalt und eidg. dipl. Steuerexperte

(Rechts) Andrea Bätscher, Partnerin, eidg. dipl. Steuerexpertin, MLaw

Erstellt: 16.09.2023 07:00 Uhr

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