Baurecht So spielt auch die Behörde beim Hausbau mit

Eigenheime sind schweizweit sehr beliebt. Wer sich für einen Neubau entscheidet, braucht jedoch auch juristisches Fachwissen, damit auf behördlicher Ebene alles optimal verläuft.

So spielt auch die Behörde beim Hausbau mit

Wer wünscht sich das nicht: ein Haus im grünen in ruhiger Lage, mit Blick in die Berge oder auf einen idyllischen See. Gern auch mi optimalen Einkaufsmöglichkeiten und perfekter Verkehrsanbindung, um schnell zum Job und wieder nach Hause kommen. Und nicht nur das: steuergünstig darf die Traumimmobilie natürlich auch noch sein. Zu viele Wünsche auf einmal? Vielleicht. Wer hierzulande realistisch an die immobiliensuche herangeht, ist bereits mit maximal der Hälfte zufrieden.

Wohntraum Studie 2023

Wie wir wohnen wollen, dieser Frage ging auch in diesem Frühjahr die Wohntraumstudie von Helvetia und MoneyPark nach. Ergebnis der unter  1’002 Personen mittels repräsentativer online-Umfrage durchgeführten jüngsten Ausgabe: 44 Prozent der Befragten präferieren es, fernab der Stadt zu wohnen – vier Prozentpunkte weniger als noch im vergangenen Jahr. Dennoch wollen noch immer mehr Menschen aufs Land, als dort bereits leben. Ebenso auffällt: 54 Prozent der befragten Eigentümerschaft planen in den nächsten zwei Jahren Investitionen ins Eigenheim, knapp zwei Drittel davon etwa in eine Solaranlage. 44 Prozent der mietenden wünschen sich dagegen Investitionen der Eigentümerschaft, um den Co2-ausstoss zu reduzieren. Problem allerdings: den eigenen Vermieter zu überzeugen, sei es in Photovoltaiktechnik oder in Solarthermie zu investieren, stösst oft auf Widerstände. Heisst im Umkehrschluss: wer Glück hat, ein Stück vom hierzulande rar gesäten Bauland zu bekommen und zudem die Finanzierung stemmen kann, sollte besser selber bauen – der optimale Weg, so viele Nachhaltigkeitsaspekte wie möglich umzusetzen.

So spielt auch die Behörde beim Hausbau mit

Basisinformationen aus dem Grundbuch

Um eine Bauparzelle ökonomisch bewerten zu können, müssen sowohl raumplanerische als auch baurechtliche Aspekte bedacht werden. Apropos Baurecht: Auskunft über Steuerfuss und allfällige Anschlussgebühren für die Versorgungsinfrastruktur erhalten Bauwillige in der Standortgemeinde. Ebenso wissenswerte Informationen sind dem Grundbuch zu entnehmen. Dieses enthält wichtige Angaben zu Grundpfand oder Dienstbarkeiten, welche für die jeweiligen Eigentümer verbindlich sind. Gut zu wissen: Beim Erwerb einer Parzelle darf das Grundpfand, das beispielsweise aus einer früheren Verschuldung stammt, vom Kaufbetrag abgezogen werden.

Ohne behördliche Bewilligung kein Bau

Grundsätzlich gilt in der Schweiz: laut Artikel 22 des Bundesgesetzes über die Raumplanung dürfen Bauten und Anlagen nur errichtet oder geändert werden, wenn eine behördliche Baubewilligung vorhanden ist. Hierfür ist es notwendig, sich vor Baubeginn im jeweiligen Kanton an das zuständige Amt für Baubewilligungen zu wenden und die nötige Erlaubnis einzuholen. Auch wenn das Grundstück dem Eigentümer gehört, ist es nicht erlaubt, Grund und Boden nach Belieben zu bebauen. Ziel ist es, auf diese Weise zu verhindern, dass Allgemeinheit, Umwelt oder Interessen von Nachbarn beeinträchtigt werden. Bedeutet: für Umbauten sowie für das Errichten von Bauten und Anlagen ist in den meisten Fällen eine Baubewilligung erforderlich. Abhängig davon, ob es sich um einen Um- oder Neubau handelt, wird zwischen dem regulären Baubewilligungsverfahren und dem vereinfachten Baubewilligungsverfahren unterschieden. Wie der genaue Ablauf aussieht, ist kantonal geregelt. Generell kommt die vereinfachte Baubewilligung infrage, wenn lediglich kleinere Umbauten im inneren eines Gebäudes geplant sind.

Vorteile durch anwaltliche Hilfe

Das reguläre Baubewilligungsverfahren umfasst das Einreichen eines Baugesuchs bei der Gemeindeverwaltung respektive dem zuständigen Amt. Ergeht nach einer vorläufigen Prüfung ein positiver Vorentscheid, wird das Baugesuch öffentlich publiziert. so können sich Nachbarn, die vom entsprechenden Bauvorhaben betroffen sein könnten, von der Bauplanung ein Bild machen. Sind diese mit dem Bauvorhaben einverstanden und erachtet die Baubehörde das Vorhaben für insgesamt zulässig, ergeht ein positiver Bescheid. Wenn nicht, kann das Baugesuch abgelehnt werden respektive eine Änderung verlangt werden. Gut zu wissen: Um ein Baubewilligungsverfahren zu vereinfachen und letztlich zu beschleunigen, ist in bestimmten Fällen die Unterstützung eines Anwaltes Gold wert. Vor allem kann dieser im Vorfeld prüfen, ob das Bauvorhaben mit allen relevanten Vorschriften vereinbar ist. Auch ist dieser in der Lage zu klären, ob ein geplantes Bauvorhaben vor dem Hintergrund geltender Zonenpläne, Vorschriften und Reglemente überhaupt durchführbar ist und so Käufer vor teuren Fehlkäufen bewahren.

Erstellt: 05.10.2023 07:00 Uhr

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