Energierecht Energierecht senkt Emissionen, aber auch Kosten

Unternehmen finden in den Regularien der Energiestrategie 2050 zahlreiche Anreize, ihre Emissionen und Energiekosten zu senken. Erst recht, wenn sie sich lokal zusammentun.

Energierecht senkt Emissionen, aber auch Kosten
Erneuerbare Energien werden in der Schweiz gefördert

Das revidierte Energierecht der Schweiz fördert erneuerbare Energien, verlangt eine höhere Energieeffizienz und gibt Anreize für einen geringeren energieverbrauch. Die Abhängigkeit von fossilen Energien soll sinken, die Kernkraftwerke werden zum Ende ihrer Laufzeit abgeschaltet. Das sind Eckpunkte der Energiestrategie 2050 aus dem Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation. Den Weg dorthin versüsst das Energiegesetz durch verschiedene Anreize, die gerade für Unternehmen jeder Grössenordnung eine gute Gelegenheit bieten, die eigene Energieversorgung entlang der neuen Parameter auszurichten.


Jährlich zwei Prozent besser

Eine wichtige Rolle spielt die Steigerung der Energieeffizienz in den Unternehmen. Sie trägt massgeblich zur Senkung des Energieverbrauchs und der Co2-emissionen in der Schweiz bei. Jährlich muss die Energieeffizienz der Unternehmen um zwei Prozent steigen, damit der durchschnittliche energieverbrauch pro Person und Jahr gegenüber dem stand im Jahr 2000 bis zum Jahr 2035 um 43 Prozent sinkt. Das gelingt über die Einsparung von Energie und die Nutzung des technischen Fortschrittes.

Energierecht senkt Emissionen, aber auch Kosten
Unternehmen müssen Co"-Emissionen Senken

Analyse liefert Rezept zur Effizienzsteigerung

Unternehmen können sich entsprechende Ansätze durch die Kooperationspartner des Bundesamts für Energie (BFE) leicht erschliessen: die Cleantech Agentur Schweiz (ACT) und die Energie Agentur der Wirtschaft (ENAW) sind zwei der wichtigsten Partner. Die Beratenden der Cleantech Agentur Schweiz beispielsweise analysieren die Situation von Unternehmen vor Ort und entwickeln individuell passende Massnahmen zur Effizienzsteigerung und Senkung der Energiekosten. In einer Zielvereinbarung werden wirtschaftlich lohnende Energieziele festgehalten. Für das Unternehmen winken tiefere energiekosten oder eine Befreiung oder Rückerstattung von gesetzlich festgelegten Abgaben.


Rückerstattung gesetzlicher Abgaben

Die ACT unterstützt bei der Erfüllung des jeweiligen kantonalen Grossverbraucherartikels, der Unternehmen zur Umsetzung von Effizienzmassnahmen verpflichtet. Es ist mit den Angeboten von ACT aber auch möglich, die Grundlagen für die Rückerstattung der Co2-Abgabe oder des Netzzuschlages zu schaffen. So beispielsweise der Maschinenbauer Andritz Hydro in Kriens. Weil das Unternehmen jährlich 430 Megawattstunden Strom spart, wird ihm die Co2-Abgabe zurückerstattet. Die Davos Klosters Bergbahnen wiederum bekommen den Netzzuschlag zurück – jährlich 0,25 Millionen Franken.

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Wer eine Stromanlage betreibt kann Strom an seine Nachbarn verkaufen

Gemeinsam günstigen Strom nutzen

Eine weitere Möglichkeit zur Optimierung der Energieversorgung ist der in den Artikeln 16 bis 18 des Energiegesetzes vorgestellte Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV). Hier tun sich mehrere Parteien rund um eine leistungsstarke Eigenerzeugungsanlage zusammen. diese muss mindestens zehn Prozent der sonst nötigen Anschlussleistung liefern. In diesem Rahmen darf ein Unternehmen, welches eine leistungsstarke Solarstromanlage betreibt, diesen Strom an seine Nachbarn verkaufen.


Je grösser, desto besser

Ein ZEV besteht zwischen mehreren Grundeigentümern und/oder zwischen einem Grundeigentümer und dessen Mietern (oder Pächtern). Der ZEV eignet sich vor allem für Eigentümer von Industrie-, Geschäfts- und Wohnräumlichkeiten, weil er die Rendite der Energieerzeugungsanlage steigert. Es gibt zudem Förderbeiträge für die Erstellung der Produktionsanlagen, Netzentgelt und förderabgaben auf die Eigenproduktion entfallen. Hat der ZEV einen Jahresverbrauch von mindestens 100’000 kWh, dann kann er Energie zu günstigeren Bedingungen einkaufen, wenn die Leistung der eigenen Anlage temporär nicht ausreicht.


Energiehersteller statt Verbraucher

Wer das Konzept des ZEV konsequent durchdenkt, wird nicht nur den bisherigen Stromverbrauch ersetzen. Interessant wird es wirtschaftlich dann, wenn der Strom weitergehend genutzt wird. Das kann über neue Wärmepumpen für die Gebäudheizung geschehen oder Ladestationen für Elektrofahrzeuge. Der selbst erzeugte Strom ist schliesslich deutlich billiger als eingekaufter: es fallen nur die reinen Energiekosten an, nicht aber die Kosten für die Stromnetznutzung oder gesetzliche Abgaben, die zusammen gegen 60 Prozent des «normalen» Strompreises ausmachen.

Erstellt: 07.10.2022 07:00 Uhr

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Dieser Beitrag wurde von Xmediasolutions erstellt. Die Redaktionen von Tages-Anzeiger und Tamedia / TX Group haben keinerlei Einfluss auf die Inhalte.