Nachlassplanung Frühzeitig und mit professioneller Unterstützung

Familie absichern, erben Steuern sparen, erbteilung im eigenen Sinne gestalten: wenn es um das Thema nachlass geht, gibt es viel zu beachten – vom richtigen Zeitpunkt bis hin zum neuen Erbrecht.

Frühzeitig und mit professioneller Unterstützung
Das Thema Erbschaft ist in der Schweiz gesetzlich ausführlich geregelt.

Wenn es um das Thema Nachlassplanung geht, gilt die Devise: nicht auf die lange Bank schieben. Das gute an einer frühzeitigen Planung ist, dass man die Familie miteinbeziehen kann. Wer von Beginn an Wert auf eine transparente Kommunikation mit allen Familienangehörigen legt, schafft klare Verhältnisse, mindert das konfliktpotenzial und sorgt bei sich selbst für Gewissheit und so- mit ein beruhigendes Gefühl. Auch offene Fragen Seiten der erben können so ohne druck geklärt werden. weiterer Vorteil einer frühzeitigen Nachlassplanung: es besteht die Option, Zuwendungen zu lebzeiten zu machen, wodurch sich bestenfalls Erbschafts- und Schenkungssteuern optimieren lassen. Prinzipiell raten Fachleute dazu, sich mit der Nachlassplanung bei jeder familiären oder beruflichen Veränderung auseinanderzusetzen, also beispielsweise bei einer Eheschliessung.

Selbst in die Hand nehmen

Wer sind die Erben? Wer erhält wie viel und was? Das Thema Erbschaft ist in der Schweiz gesetzlich ausführlich geregelt. Die Frage, die man sich stellen sollte, ist, ob diese Regelungen den eigenen Vorstellungen entsprechen – oder auch nicht. Gilt letztere Situation, ist das Testament ein wichtiges Instrument zur Nachlassplanung. der Vorteil: man kann von den gesetzlichen Regelungen abweichen und die eigenen Wünsche für die Vermögensaufteilung individuell realisieren. Wichtig: wer in einem Konkubinat lebt und seine Partnerin oder seinen Partner beim Erbe berücksichtigt möchte, kommt um ein Testament nicht herum. Daran ändert auch die Revision des Schweizer Erbrechtes nichts. denn der erste Revisionsschritt, der in 2023 in Kraft trat, betrifft lediglich Änderungen bezüglich der Pflichtteile. Ratsam ist es, sich beim Thema Nachlass und Testament professionell beraten zu lassen. So ist sichergestellt, dass alles – auch Gesetzesänderungen – berücksichtigt und korrekt aufgesetzt wird.

Erstellt: 13.02.2024 07:00 Uhr

Paid Post

Dieser Artikel wurde von Xmediasolutions erstellt. Die Redaktionen von Tages-Anzeiger und Tamedia / TX Group haben keinerlei Einfluss auf die Inhalte.