Auflösung des Lehrvertrags Raus mit der Sprache

Immer mehr Lernende lösen vorzeitig ihren Ausbildungsvertrag auf. Probleme im Vorfeld offensiv anzusprechen, ist deshalb besonders wichtig. Damit du die Krise meisterst, haben wir diese Tipps für dich.

Raus mit der Sprache
Oft hilft bereits ein klärendes Gespräch im Betrieb.

Dass die Wahl des richtigen Lehrberufs nicht imme gelingt, zeigen aktuelle Zahlen des Bundesamts  für Statistik. Demnach wurden im Jahr 2021 mehr als 22 Prozent der Lehrverträge wieder aufgelöst – ein Anstieg um knapp einen Prozentpunkt gegenüber dem Vorjahr. In bestimmten Berufen, so etwa bei den Abdichtern, liegen die Abbrüche sogar fast bei der Hälfte. Anders im Bereich der kaufmännischen Ausbildungen, in dem vergleichsweise wenige Verträge wieder aufgelöst werden.

Bei Problemen das Gespräch suchen

Häufige Gründe sind zu hoch gesteckte Erwartungen, Unzufriedenheit mit dem Beruf sowie Probleme im Ausbildungsbetrieb oder in der Berufsschule. Trotz alledem raten Fachleute, keinesfalls aus einer Kurzschlussreaktion heraus alles hinzuwerfen. Kommst du mit den Leuten in deinem Lehrbetrieb nicht klar, gibt es zumeist die Option, diesen zu wechseln. Oft hilft jedoch bereits ein klärendes Gespräch im Betrieb oder mit den Lehrern. Ebenso stehen dir die Ausbildungsberatung oder Berufsberatung zur Seite. Bei Schwierigkeiten in der Berufsfachschule, kannst du dich an die Berufsfachschullehrperson wenden und schauen, ob ein grösserer Lernaufwand, Nachhilfeunterricht oder Stützkurse vonnöten sind.

 Neuanfang als Chance

Und wenn eine Auflösung des Lehrvertrags unumgänglich ist? Auch dann musst du den Kopf nicht in den Sand stecken. Denn die meisten Jugendlichen, die einen Neuanfang anstreben, führen die Lehre entweder in einem anderen Betrieb oder anderen Beruf fort. Gut zu wissen: Solltest du keine sofortige Anschlusslösung finden, darfst du dennoch die Berufsfachschule drei Monate weiter besuchen. Auch stehen in jedem Kanton verschiedene Brückenangebote oder Zwischenlösungen zur Verfügung. Ebenso wichtig: die Versicherungsfrage. Kommt es zu einer Lehrvertragsauflösung, endet nach 30 Tagen die obligatorische Unfallversicherung. Findest du also in diesem Zeitraum keine Anschlusslösung, solltest du dich rasch bei deiner Krankenversicherung melden, um auch weiterhin unfallversichert zu sein.

Erstellt: 04.08.2024 07:00 Uhr

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