Unternehmensnachfolge Wie die Tradition weiterlebt

Ein Unternehmensverkauf ist sehr komplex. Denn es gilt rechtliche, buchhalterische, steuer­liche und emotionale Aspekte zu berücksichtigen. Grund, weshalb Firmen das Thema rechtzeitig angehen sollten.  

Wie die Tradition weiterlebt

Florieren die Umsätze, ist die Welt wohl für jeden Geschäftsführer in Ordnung – erst recht, wenn dieser Zustand bereits seit langem anhält und diese Tradition der Vorgänger erfolgreich fortgesetzt werden konnte. Was einerseits Ansporn bedeutet, löst anderseits in nicht wenigen Chefetagen gehörigen Druck aus, vor allem wenn ein Generationenwechsel ansteht und es Zeit wird, einen Nachfolger zu finden. Mit wem gehen die Geschäfte weiter? Wer kann helfen, die Übergabe abzuwickeln? Was passiert mit den Mitarbeitenden? Fragen, die sich automatisch stellen und nur schrittweise beantwortet werden können.
Wie Studien belegen, streben rund 20 Prozent der Schweizer KMU-Wirtschaft, die sich aus 588‘000 Unternehmen zusammensetzt, innerhalb der nächsten fünf Jahre eine Nachfolge an. Mit beträchtlichen Folgen: Denn von einem bevorstehenden Eigentümerwechsel sind hierzulande rund 500‘000 Arbeitsplätze betroffen. Dies entspricht mehr als zehn Prozent der Beschäftigten.


Studie bestätigt Nachfolgeschwächen

Problem: Nachfolgeregelungen werden in vielen Unternehmen gänzlich unterschätzt. Gerade in kleineren Betrieben fehlt oftmals die Zeit, sich damit zu befassen. Laut der «Nachfolge-Studie KMU Schweiz 2020» des Wirtschaftsinformationsdienstes Bisnode D&B haben in der Schweiz derzeit 13,1 Prozent der Unternehmen ein sich anbahnendes Nachfolgeproblem. Grund: Viele Inhaber respektive Verwaltungsräte und Gesellschafter haben bereits das 60. Lebensjahr überschritten, sich aber noch nicht oder nur unzureichend mit ihrer Nachfolge befasst. Dies gilt der Untersuchung zufolge in erster Linie für Kleinstbetriebe mit bis zu neun Mitarbeitenden. Anders bei den grösseren Firmen mit 50 bis 249 Angestellten, von denen nur 6,2 Prozent eine ungelöste Nachfolgeregelung haben.
Am stärksten betroffen ist das Druck- und Verlagsgewerbe. Knapp 20 Prozent der Betriebe haben in dieser Branche ein offenes Nachfolgeproblem. Mit rund 16 Prozent auf den folgenden Plätzen sind Architekturbüros und der Einzelhandel platziert. Betrachtet man allein die Regionen, ist die Nordwestschweiz mit 15,3 Prozent am stärksten betroffen.


Bloss kein Familienstreit

Ebenso Teil der Studie: welche Form der Unternehmensnachfolge schweizweit die gängigste ist. Demnach entscheiden sich in der Schweiz 41 Prozent der Unternehmen für eine familieninterne Nachfolge. Was auf dem ersten Blick als die einfachste Lösung erscheint, kann jedoch angesichts gegenläufiger Interessen mit so mancher Schwierigkeit verbunden sein. So gilt es beispielsweise eine gewisse erbrechtliche Gerechtigkeit zu berücksichtigen. Auch muss geklärt werden, ob sich die infrage kommende Person in der Lage fühlt, das Unternehmen erfolgreich zu führen. Und natürlich sollte sie sich gegenüber dem bestehenden Management behaupten können. Aspekte, die viele Familienunternehmen zu der Entscheidung kommen lassen – auch um den familiären Frieden nicht zu gefährden –, dem Verkauf an Dritte den Vorrang zu geben.


Makler erhöht Erfolgschancen

Um diese zumeist sehr langwierige Suche abzukürzen und die Chancen auf eine erfolgreiche Übergabe zu erhöhen, gibt es professionelle Makler wie Liegenschaftsmakler. Aber auch die Hausbanken kennen potenzielle Käufer. Zudem verfügen sie über das entsprechende Know-how, genauso wie auf Unternehmensnachfolge spezialisierte Fachanwälte. Denn eine Unternehmensnachfolge führt in der Regel zu einer Vielzahl an Fragestellungen, welche gesellschaftsrechtliche, steuerrechtliche und ökonomische Aspekte einschliessen. Darüber hinaus geht es um viele Rechtsfragen auf der arbeitsrechtlichen Seite, mit dem Ziel, die Arbeitsverhältnisse sicherzustellen. Nicht zu unterschätzen sind Kompetenzen in Bezug auf die berufliche Vorsorge – insgesamt hohe Anforderungen, welche in einigen Fällen ein Netz mehrerer Berater notwendig machen.
Klar ist jedoch auch: Um einen Unternehmensverkauf erfolgreich abzuschliessen, sollte Diskretion das oberste Gebot sein. Konkretisiert sich ein Verkauf, ist es unerlässlich, eine Geheimhaltungsvereinbarung abzuschliessen. So lässt sich vermeiden, dass kritische Unternehmensdaten nach aussen gelangen und die Geschäfte bis zur Übergabe negativ beeinflusst werden.

Erstellt: 05.12.2023 07:00 Uhr

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