Immobilienrecht Aus alt mach neu
Eine neue Wärmepumpenheizung kombiniert mit einer Solaranlage gilt als eine der effizientesten Lösungen, um den hohen energiekosten zu trotzen. Das Gute: fallen Unterhalts- und Verwaltungskosten von bestehenden Liegenschaften an, können diese zudem steuerlich abgezogen werden – vorausgesetzt, es handelt sich um eine Energiesparmassnahme. Renovierungen, die zur Wertvermehrung beitragen, sind von den steuerlichen Vergünstigungen ausgenommen – genauso wie Neubauten. Doch wie sieht es bei sogenannten gemischten Projekten aus? Grundsätzlich gilt dann: geht es um eine steuerbegründende Tatsache, muss diese vom Steueramt bewiesen werden. Alles, was dagegen Eigentümer- und Eigentümerinnen von Liegenschaften abziehen möchten, ist selbst nachzuweisen.
Handwerker Im Vorfeld einweihen
Problem: nicht selten gibt es Fälle, in denen es fast nicht mehr möglich ist, zu beweisen, was werterhaltend war, weil die Betroffenen sich erst nach dem Umbau mit der Beweisführung auseinandergesetzt haben. Aus diesem Grund raten Steuerfachleute, unbedingt vor dem Umbau Fotos zu machen – idealerweise aus dem gleichen Winkel –, um Veränderungen aufzeigen zu können. Auch ist es von Nutzen, Unterlagen, wie regierapporte, Rechnungen und Pläne zu sammeln respektive vor Baubeginn mit den Handwerkern über die Rechnung zu sprechen. Wird diese in Unterhalt und Erweiterung unterteilt, kann man sich nach der Bauphase viele Diskussionen ersparen. Ebenso ist es Überlegenswert, welcher Zeitpunkt für die Abzugsfähigkeit Massgebend ist und entsprechend zu planen. Gemäss Literatur und diversen Erfahrungen spielt das Rechnungsdatum die entscheidende Rolle. Fakt ist: mit einer gut überlegten Unterhaltstrategie können Hauseigentümer Steuern sparen. Da bei vielen Eigentümern der Grenzsteuersatz zwischen 30 und 40 Prozent liegt, ist in der Regel mit Erstattungen vom Steueramt in diesem Rahmen zu rechnen. Jedoch muss man das Steuerrecht und die Praxis sehr gut kennen oder sich an Steuerfachleute wenden, damit es am Ende zu keiner bösen Überraschung kommt.
Erstellt: 30.08.2024 07:00 Uhr
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