7 Tipps Einfache Tipps zum Steuern sparen

Wer eine Steuererklärung abgibt, stellt sich meist die Frage nach Steuersparmöglichkeiten. Der Steuerwettbewerb von Kantonen und Gemeinden bietet zwar viel Verwirrung, aber auch diverse Möglichkeiten, seine steuerliche Belastung zu reduzieren. Die steuerliche Entlastung richtet sich nach dem Wohnsitzkanton bzw. der Wohnsitzgemeinde, dem Einkommen sowie dem Vermögen des Steuerpflichtigen. Welche Tricks es gibt, Steuern zu sparen, erfahren Sie hier.

 Einfache Tipps zum Steuern sparen
In der Schweiz gibt es diverse Steuersparmöglichkeiten, die viele nicht kennen.

1.  Krankenkassen- und Versicherungsprämien abziehen

Der Bund und die Kantone belohnen Aktivitäten der Selbstvorsorge. Krankenkassenbeiträge können nach Abzug der Prämienverbilligung geltend gemacht werden. Auch Versicherungsprämien sind teilweise absetzbar. Geben Sie deshalb bei der Steuererklärung Ihre Lebens- und Unfallversicherungen und Renten- und Zusatzversicherungen an.

Übernimmt ihre Krankenversicherung nicht alle Kosten, da die Behandlung zum Beispiel nicht den Versicherungsbedingungen entspricht, können sie diese Kosten bei der Steuererklärung angeben.

2. In eine Immobilie investieren

Eine Immobilie kostet Geld nicht nur in der Anschaffung, sondern auch im Unterhalt. Die Wahl des Kantons ist bei einem Kauf entscheidend, denn abhängig vom Standort können Sie u.a. deutlich an Vermögenssteuer sparen.

Grundsätzlich sind in der Schweiz viele Unterhaltskosten wie Arbeiten am und im Haus absetzbar. Das gilt auch für Ferienwohnungen oder -häuser. Bei einem vermieteten Feriendomizil können Sie eine Abnutzungspauschale des Mobiliars von ca. 20 % geltend machen. Grundsätzlich haben Hausbesitzer die Möglichkeit, die entstandenen Kosten oder eine Pauschale abzusetzen, die sich nach dem Alter der Immobilie richtet. Die Pauschale im Bund und den meisten Kantonen beträgt zwischen 10 % und 25 %.

Auch Versicherungsprämien wie Gebäudeversicherung, Zusatzversicherungen u. a. für Feuer-, Wasser-, Glas- oder Hochwasserschäden sowie die Gebäudehaftpflichtversicherung sind abzugsfähig.

 Einfache Tipps zum Steuern sparen
Wer eine Immobilie besitzt, kann einiges von der Steuer absetzen.

3. Schulden von Steuern abziehen

Schulden können ebenfalls dabei helfen, Steuern zu sparen, auch wenn sich das im ersten Moment widersprüchlich anhört. Schuldzinsen aller Art dürfen von der Steuer abgesetzt werden. Dazu gehören Kreditzinsen aus Hypotheken, privaten Darlehen, Privatkrediten, Kreditkartensalden und sogar Verzugszinsen. Dabei dürfen Schuldzinsen bis maximal 50 000 CHF abgezogen werden. Allerdings sind beim Bund und einigen Kantonen Baukredit- und Baurechtszinsen nicht absetzbar.

4. Gutes Tun und Steuern sparen

Wer Geld an eine gemeinnützige Organisation spendet, hilft und kann auch noch Steuern sparen. Es müssen mindestens 100 CHF gespendet werden, um Steuern zu sparen. Für die Spenden können beim Bund und vielen Kantonen bis zu 20 % des Nettoeinkommens abgezogen werden.

5. Den Arbeitsweg richtig absetzen

Die Schweizer fahren gerne mit dem Fahrrad und das belohnen die Steuerämter. Je nach Gemeinde gibt es Abzüge von bis zu 700 CHF. Dazu muss das Fahrrad nicht einmal täglich genutzt werden, auch ein unregelmässiger Gebrauch wird steuerlich belohnt.

Wem der Arbeitsweg zu weit ist, um ihn mit dem Fahrrad zu fahren, der kann sein Fahrrad am Bahnhof abstellen und mit dem ÖV weiterfahren. Die Kosten für den ÖV können bis zu maximal 3 000 CHF von der Einkommensteuer des Bundes abgesetzt werden. Zusätzlich dazu gilt die Fahrradpauschale.

Auch der Arbeitsweg mit dem Auto kann in den meisten Kantonen unter bestimmten Voraussetzungen von der Steuer abgesetzt werden. Die Bedingungen sind zum Beispiel, dass der Wohn- und Arbeitsort weit vom ÖV entfernt liegt oder der Steuerpflichtige körperlich deutlich eingeschränkt ist.

 Einfache Tipps zum Steuern sparen
Wer die Tripps bei der nächsten Steuererklärung beachtet, wird einiges sparen.

6. Ehrenamtliche Tätigkeiten oder den Nebenjob nutzen

Finanziell ehrenamtliche Tätigkeiten für karitative Zwecken oder innerhalb von Behörden können sich ebenfalls finanziell lohnen. In einigen Kantone wird ein entsprechendes Engagement in Gemeinde-, Schul- und Kirchenbehörden mit einem steuerlichen Abzug von bis zu 12 000 CHF belohnt.

Einkünfte aus einem Nebenjob erhöhen zwar insgesamt das zu versteuernde Einkommen, können zum Teil aber auch abgesetzt werden. Die Leistungsbereitschaft für Nebeneinkünfte kann mit einem Pauschalabzug von 20 %, bei mindestens 800 CHF, vorgenommen werden. Bei Beträgen unter 800 CHF wird der Betrag des Nettoerwerbseinkommens abgesetzt.

 

7. Kinder sind steuersenkend

Für minderjährige Kinder beträgt der steuerliche Abzug im Bund und den Kantonen zwischen 5 000 CHF und 13 400 CHF.  Kinder die volljährig, aber noch in der Ausbildung sind, erhalten bis zum 25. Lebensjahr einen Kinderabzug. Alimente für minderjährige Kinder, die nicht mehr in Ihrem Haushalt leben, können in voller Höhe von Ihren Einkünften abgezogen werden. Von ihren volljährigen Kindern, die noch in Ihrem Haushalt leben, können Sie zusätzlich deren Ausbildungskosten absetzen. Für die Kosten der berufsorientierten Aus- und Weiterbildung einschliesslich der Umschulungskosten lassen Bund/Kantone max. 12 000 CHF bis zum 25. Lebensjahr zu.

 

Erstellt: 18.02.2023 07:00 Uhr

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